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bestandsdokumentation in der baudenkmalpflege
Seit der Gründung unseres Büro beschäftigen wir uns mit der Instandsetzung und
Modernisierung von bestehenden Gebäuden. In vielen Fällen handelte es sich hierbei
um z.T. hochwertige Denkmale. Hier ist nach § 15 (3) des Brandenburgischen Denk-
malschutzgesetzes für den Bauherren und Planer die Dokumentationspflicht geregelt.
Für uns als Planer ist die genaue Kenntnis des Bestandes unverzichtbare Grundlage einer
Planungaufgabe im Bestand. Die von uns gefertigte Bestandsdokumentation setzt sich aus
mehreren Teilen zusammen:
1. Aufmaß als zeichnerische Darstellung des Gebäudes oder Ensembles in Grundrissen
2. Fotografische Erfassung des Gebäudes
3. Anfertigen eines Raumbuches mit Erfassung des Bestandes, des Zustandes und der Schäden
4. Quellenstudium - baugeschichtliche Untersuchungen
Wir pflegen hier eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachleuten. Der Aufwand
wird durch den Nutzen einer exakten Planung und damit einhergehender Kostensicherheit mehr
als aufgewogen. Die viel gescholtenen Überraschungen beim Bau können so ausgeschlossen werden.
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